Unterstützt vom QVD

Gut auf den Arbeitsmarkt vorbereitet

Die Vermittlungsfähigkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein wesentliches Ziel der Arbeit in den Werkstätten. Der QVD begleitet durch geeignete Maßnahmen den Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis. Er berücksichtigt dabei die individuellen Fähigkeiten, Wünsche und Kompetenzen sowie die aktuelle Lebenssituation des Einzelnen.

     

    Schwerpunkte des QVD

    Unser Qualifizierungs- und Vermittlungsdienst im Detail

    • Betriebsorientierte Berufsbildung (BOB)
    • Betriebspraktika
    • Ausgelagerte Arbeitsplätze
    • Interne Qualifizierungen

    Betriebsorientierte Berufsausbildung (BOB)

    Um (erste) Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu sammeln, können  die Teilnehmer der Betriebsorientierten Berufsausbildung (BOB) Praktika in anderen Unternehmen absolvieren. Die Praktika dauern maximal 2 Jahre und sind für die beteiligten Unternehmen mit keinen Kosten verbunden.

    Betriebspraktika

    Erfahrene Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen können zum gegenseitigen Kennenlernen ein Betriebspraktikum (maximal 8 Wochen) absolvieren. Während der Beschäftigung werden die Mitarbeiter vom QVD begleitet. Bei Fragen und Problemen von Seiten des Praktikanten oder des Arbeitgebers gibt der QVD Hilfestellung. Nach einem erfolgreichen Verlauf kann sich ein Ausgelagerter Arbeitsplatz anschließen.

    Ausgelagerte Arbeitsplätze

    Ein ausgelagerter Arbeitsplatz (Langzeitpraktikum) kann für mindestens 3 Monate und längstens 1 Jahr eingerichtet werden. Eine Verlängerung ist möglich. Der Mitarbeiter ist dabei weiterhin bei uns beschäftigt. Wir gewährleisten außerdem die erforderliche Assistenz für den Mitarbeiter.
    Der Beschäftigungsvertrag wird entsprechend zwischen den Harz-Weser-Werken und dem Arbeitgeber geschlossen. Es kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Profitieren Sie als Praktikums- oder Arbeitgeber von den Leistungen des QVD. Sollte ein Übergang in ein sozialversicherungpflichtiges Arbeitsverhältnis erfolgen,  informiert der QVD auf Wunsch über finanzielle Fördermittel und Investitionshilfen, unterstützt bei Bedarf die Antragstellung beim Leistungsträger, berät bei der Arbeitsplatzgestaltung und erstellt Arbeitsplatzanalysen.

    Budget für Arbeit

    Das Budget für Arbeit ermöglicht Mitarbeitern aus Werkstätten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu wechseln. Arbeitgeber, die Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen, erhalten durch das Budget für Arbeit einen Lohnkostenzuschuss aus Mitteln der Eingliederungshilfe. Die Leistungen konkret: 

    • Angemessener Lohnkostenzuschuss bis zur Höhe von 75% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts zum Ausgleich der Minderleistung der beschäftigten Person
    • Übernahme der Kosten für die wegen der Behinderung notwendigen Anleitung und Begleitung
    • Zuschuss in Höhe von monatlich 250 Euro pro bewilligtem Budget für Arbeit, sofern die gesetzliche Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bereits erfüllt ist oder keine besteht
    • Ersparnis bei der Ausgleichsabgabe, sofern die Beschätigungsquote noch nicht erfüllt ist

    Interne Qualifizierungen

    Interne Qualifizierungen stehen allen Teilnehmern des Berufsbildungsbereiches sowie den Beschäftigten des Arbeitsbereiches offen, die geeignet und motiviert sind, eine qualifizierte und spezialisierte Qualifizierung zu absolvieren.

    Die Qualifizierungsinhalte orientieren sich an den Berufsbildern der Helferausbildung. Für jedes Berufsbild gibt es einen Ausbildungsplan, der sich über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erstreckt. Die Qualifizierung schließt mit einer Prüfung vor einer Fachkommission ab. Der Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat. Die Qualifizierung kann durch die Berufsschule fachtheoretisch unterstützt werden.

    Aktuell werden Qualifizierungen in den Bereichen Großküche, Garten- und Landschaftspflege, Gebäudetechnik und Alltagshelfer für Senioren angeboten.

    Diese Ansprechpartner beraten Sie gern

    Den aktuellen Flyer zum QVD sowie weitere Flyer finden Sie hier

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